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   AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10   

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https://dejure.org/2010,23002
AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10 (https://dejure.org/2010,23002)
AG Hamm, Entscheidung vom 04.11.2010 - 3 F 512/10 (https://dejure.org/2010,23002)
AG Hamm, Entscheidung vom 04. November 2010 - 3 F 512/10 (https://dejure.org/2010,23002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HKÜ Art. 13 Abs. 2

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines polnischen Vaters auf Herausgabe seiner Tochter an ihn bei Unklarheit über sein Einverständnis mit ihrem Aufenthalt in Deutschland; Auslegung des Ausnahmetatbestandes i.S.d. Art. 13 Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ); Anforderungen an eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 4
    Anspruch eines polnischen Vaters auf Herausgabe seiner Tochter an ihn bei Unklarheit über sein Einverständnis mit ihrem Aufenthalt in Deutschland; Auslegung des Ausnahmetatbestandes i.S.d. Art. 13 Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ); Anforderungen an eine ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1237
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte

    Auszug aus AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10
    Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht im konkreten Einzelfall doch mit dem Kindeswohl vereinbar ist, ist letztlich der Entscheidung der nach dem früheren gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes für das Sorgerecht zuständigen Gerichte vorbehalten (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1997, 1269).

    Die strikte Regel, dass alleine das ursprünglich international zuständige Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohles über die elterliche Sorge entscheidet, soll verhindern, dass durch die Entführung geschaffene vollendete Tatsachen von vornherein ein Übergewicht bekommen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1997, 1269).

  • BVerfG, 15.02.1996 - 2 BvR 233/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rückführung eines Kindes nach Kanada

    Auszug aus AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10
    Nur ungewöhnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen des Kindeswohles, die über die mit einer Rückführung gewöhnlich verbundenen Schwierigkeiten hinausgehen, dürfen Berücksichtigung finden (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1996, 405).

    Die Unterbrechung der gegenwärtigen Lebenssituation ist typische Folge der von dem entführten Elternteil einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage und ist damit grundsätzlich als unvermeidbar hinzunehmen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1996, 405).

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10
    Denn die Hinnahme eines Rechtsbruches durch den zurückhaltenden Elternteil ist nur bei ungewöhnlich schwerwiegender Beeinträchtigung des Kindeswohles gerechtfertigt (Bundesverfassungsgericht, FamRZ 1999, 85).
  • OLG Brandenburg, 17.09.1996 - 10 UF 114/96

    Absehen von Rückgabeanordnung nach Haager Übereinkommen

    Auszug aus AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10
    Voraussetzung ist, dass das Kind aus freien T und nicht erkennbar maßgeblich durch den entführenden Elternteil beeinflusst mit Nachdruck die Rückkehr in den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes ablehnt, sich dagegen in ungewöhnlich starkem Maße sträubt und das Kind angesichts seines Alters und seiner Reife dies aufgrund seiner verantwortungsbewussten Entscheidung tut, wobei hinsichtlich des Alters keine absolute Grenze existiert (OLG C, NJW-RR 1997, 902).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.1998 - 4 UF 280/97
    Auszug aus AG Hamm, 04.11.2010 - 3 F 512/10
    Der Ausnahmetatbestand des Artikel 13 HKÜ ist deswegen restriktiv auszulegen (Bundesverfassungsgericht, FamRZ 1999, 885).
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